Der Kirchenvorstand (KV) der Andreasgemeinde

  • Michael Gelbert Vorsitz 2010
  • Roselind Albrand
  • Heike Becht
  • Lars Feierabend
  • Dr. Cornelia Köstlin-Göbel
  • Ulrike Bohni
  • Andreas Fauth
  • Andrea Karn
  • Till Rauch
  • Caroline Römer
  • Julia Schäfer
  • Gerhard Weidmann

Feste Mitglieder ohne Stimmrecht sind die pastoralen Mitarbeiter

  • Kai Scheunemann
  • Markus Bomhard
  • Anke Wiedekind 
Von links oben: J. Schäfer, U. Bohni, M. Gelbert, J. Rauer, C. Römer, H. Holzmüller, A. Karn, H. Becht, R. Albrand, Dr. C. Köstlin-Göbel, G. Weidmann, T. Rauch, K. Scheunemann, L. Feierabend, M. Bomhard, A. Wiedekind. Es fehlt A. Fauth.

Grundlagen zur Arbeit des Kirchenvorstandes

Der Kirchenvorstand hat sich zu Beginn seiner sechsjährigen Amtszeit im September 2009 auf einige grundlegende Aussagen zu seinem Selbstverständnis, seiner Organisation und Arbeitsweise verständigt.

Mehr zu den Grundlagen der Arbeit des Kirchenvorstandes

Der Kirchenvorstand versteht sich, unabhängig von formalen Festlegungen landeskirchlicher Vorschriften, gemeinsam mit den Pastoren als das zentrale Leitungsgremium, das bewusst auch die geistliche Leitung der Gemeinde wahrnimmt.

  1. Der Kirchenvorstand möchte sich von den Pflichtaufgaben eines solchen Gremiums ganz bewusst nicht überwältigen lassen. Er wird seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllen, das gilt insbesondere für die finanzielle Verantwortung, aber wenn möglich durch Delegation und andere Entlastungsstrategien. Er versteht sich in erster Linie nicht als Genehmigungsgremium; er will ermutigen, beflügeln und freisetzen.
  2. Der Kirchenvorstand nimmt sich dabei ausdrücklich vor, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Er hält sich bewusst aus vielen Einzelheiten heraus. Ihm geht es um die Verantwortung für das Ganze. Dies ist möglich, weil dem Kirchenvorstand für das Operative eine Geschäftsführung zugeordnet ist, die den Kirchenvorstand insbesondere von Fragen der Administration sowie der Personalführung und des Personalmanagements entlastet. Dabei gilt: Der KV steht als ehrenamtliche Institution vor dem Hauptamt der Pastoren und beide sind eine Einheit.
  3. Der Kirchenvorstandsvorsitzende rotiert jährlich, das ist nach dem Kirchengesetz möglich. Der (die) jeweils zukünftige Vorsitzende wird mit einem Vorlauf von 1,5 Jahren gewählt. Der lange Vorlauf sichert Kontinuität. Scheidender, aktiver und zukünftiger KV-Vorsitzender bilden ein Triumvirat, bei dem der aktive KV-Vorsitzende die Führung innehat. Dieses Modell setzt ein Team von Führungspersönlichkeiten voraus, die sich respektieren. Dies ist bei uns der Fall. Wir haben diesen Weg eingeschlagen, weil so auch diejenigen Verantwortung auf Zeit übernehmen können, die sonst aus zeitlichen Gründen nicht zur Verfügung ständen. Wir versprechen uns jährlich wechselnde Impulse, die in ihrer Vielfalt die Gemeinde abbilden und jährlich frische Schubkraft bringen.

Kontakt zum Kirchenvorstand können Sie über den jeweiligen Kirchenvorstandsvorsitzenden der Periode herstellen.