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Aus der Gemeindeleitung

Andreasgemeinde

 3G- und 2G-Regel in unseren Gottesdiensten

Unsere Information in der letzten Mittwoch-Mail zu der 2G-Regelung in den Gottesdiensten am letzten Sonntag hat einige Rückfragen ergeben. Vielen Dank für Eure Mails, Euer konstruktives Feedback und eure wichtigen und guten Gedanken. Wir wissen, wie kontrovers diese Regelungen in der Gesellschaft diskutiert werden. So haben wir uns auf der Gemeindeleitungs-Klausur am Wochenende intensiv mit dieser Frage befasst.

Wie jede Gemeinde müssen auch wir uns in der Andreasgemeinde für ein Hygienekonzept entscheiden. Es gibt leider keine Lösung, die allen gerecht wird. Alle Konzepte schließen unterschiedliche Menschen aus. Das tut uns im Herzen weh! So wollen wir auch die erreichen, die nur unter 2G-Bedingungen kommen können oder wollen. Darunter fallen zum Beispiel Senior*innen, die vereinsamen und die Kirche als Bezugspunkt brauchen, und uns meldeten, dass sie nicht in unsere Gottesdienste kommen, wenn sie die Maske tragen müssen. Einigen fällt das Atmen unter der Maske schwer, andere haben Probleme bei Gesprächen, denn für sie ist es wichtig, die Mundbewegungen zu sehen. Andere Gemeindeglieder sehnen sich danach, endlich wieder „normale“ Gottesdienste feiern zu können. Andere präferieren die 3G-Regel, weil sie sich da sicherer fühlen und dafür gerne den Abstand und die Maske in Kauf nehmen. Andere haben die Bedürfnisse derer vor Augen haben, die sich nicht impfen lassen können oder wollen. Wie wollen wir z.B. Raum schaffen für unsere Kinder und Jugendliche in unseren Gottesdiensten?

Um allen Menschen die Möglichkeit zu geben in unsere Gottesdienste zu kommen, haben wir uns entschieden, in einer Probephase bis Ende November unterschiedliche Konzepte (2G und 3G) auszuprobieren. Wir werden Euch zeitnah einen Gottesdienstplan mit den jeweiligen Konzepten zuschicken. Jetzt am Sonntag gilt morgens im liturgischen Gottesdienst die 2G-Regel und abends (!) im GoSpecial um 18h im Bürgerzentrum die 3G-Regel.
Über eines waren wir uns in der Gemeindeleitung zutiefst einig: wir wollen auch in dieser Frage dazu beitragen, die Spaltung der Gesellschaft zu überwinden. „Seid barmherzig, wie Euer Vater im Himmel barmherzig ist“ ermuntert uns die Jahreslosung 2021. Helft Ihr uns dabei?

Eure Gemeindeleitung

 

Was bedeutet 2 oder 3 G?

In „Grundsätze zum Schutz der Gesundheit vor einer SARS COV 2-Infektion“der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und dem Land Hessen sind folgende Regelungen festgelegt:

2G Regel

An Gottesdiensten und Veranstaltungen, die unter die 2G Regelung fallen können nur Geimpfte, Genesene und Kinder unter zwölf Jahren teilnehmen (ab 6 Jahren mit Testheft).
Hier entfällt die Einhaltung des Abstandsgebots, die Maskenpflicht und die Obergrenze.

Bei diesen Gottesdiensten ist der Negativnachweis zu kontrollieren.

Als Negativnachweise gelten:

  • Impfnachweis
  • Genesenennachweis
  • Schülertestheft (zeitlich unbegrenzt)

Kinder unter sechs Jahren und 6-Jährige bis Einschulung brauchen keinen Negativnachweis.

Eine Kontaktdatenerfassung erfolgt nicht mehr.

3G Regel (z.B. im Bürgerzentrum)

An diesen Gottesdiensten und Veranstaltungen, die unter die 3G Regelung fallen können Geimpfte, Genesene und Getestete teilnehmen.
Hier gelten die Abstandsregelung, Maskenpflicht und eine Obergrenze der Besucheranzahl. Am Platz darf die Maske abgenommen werden. Ein Hygienekonzept muss vorliegen.

Bei diesen Gottesdiensten ist der Negativnachweis zu kontrollieren

 Als Negativnachweise gelten:

  • Impfnachweis
  • Genesenennachweis
  • Schülertestheft (zeitlich unbegrenzt)
  • Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt)
  • PCR-Test (max. 48 Stunden alt)

    Der Nachweis durch einen sog. Selbsttest vor Ort ist möglich! Kinder unter 12 Jahren unterliegen nicht der Testpflicht.

     Eine Erfassung der Kontaktdaten ist nicht mehr vorgesehen.

    Gottesdienste ohne Negativnachweis (z.B. in der Gemeinde)

    Es können Gottesdienste wie bisher ohne Negativnachweis angeboten werden.

    Hier gelten die Abstandsregelung, Maskenpflicht und eine Obergrenze der Besucheranzahl. Am Platz darf die Maske abgenommen werden. Ein Hygienekonzept muss vorliegen.

    Eine Erfassung der Kontaktdaten ist nicht mehr vorgesehen.