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Bekanntgabe des Wahlergebnisses gemäß § 22 Abs. 1 KGWO

Andreasgemeinde

Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses kann hier gelesen oder auf YouTube angeschaut werden: youtu.be/B3mJaVzbhbc

Die Kirchenvorstandswahl am 13. Juni in der Ev. Andreasgemeinde Niederhöchstadt wurde erfolgreich durchgeführt. Aus dem Kreis der 14 Kandidatinnen und Kandidaten wurden 10 Kirchenvorstandsmitglieder neu gewählt. Die Stimmen konnten per Briefwahl, Online oder an der Urne abgegeben werden. Das Wahllokal war von 12.00 bis 18.00 Uhr geöffnet, danach erfolgte die öffentliche Stimmauszählung durch den Wahlvorstand.

Der Kirchenvorstand der Ev. Andreasgemeinde Niederhöchstadt hat in seiner Sitzung vom 18.06.2021 folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Gewählt sind in alphabetischer Reihenfolge:
Tobias Beckmann
Heidrun Brücher-Groß
Simon Großner
Dr. Manfred Kröcker
Eckart Nelle
Anja Spiegel
Samira Spinelli
Edith Tilly
Dr. Wilfried Weiß
Annemarie Zimmer

Das Wahlprotokoll und das endgültige Wahlergebnis werden zwei Wochen vom 21.06.2021 bis zum 05.07.2021 im Gemeindebüro öffentlich ausgelegt und kann dort während der regulären Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Begründete Einsprüche gegen das Wahlergebnis können von jedem wahlberechtigten Gemeindemitglied innerhalb einer Woche bis spätestens 12.07.2021 schriftlich beim Kirchenvorstand erhoben werden. Der Einspruch kann nur auf Mängel der Aufstellung des Wahlvorschlags oder des Wahlverfahrens oder auf Einwendung gegen die Wählbarkeit einer gewählten Kandidatin oder eines gewählten Kandidaten oder eines gewählten Jugendmitglieds gestützt werden.

Ein großes Dankeschön gilt den Kandidierenden und dem Wahlvorstand, die für eine reibungslose Wahl gesorgt haben. Die Vorstellungsvideos über die Kandidatinnen und Kandidaten findet sich weiterhin auf der Homepage der Andreasgemeinde unter www.andreasgemeinde.de/ueber-uns/kirchenvorstand/

Die Kirchenvorstände gelten als besonderes evangelisches Markenzeichen. Sie sind für den Kurs der Gemeinde vor Ort verantwortlich und entscheiden beispielsweise über das Personal ebenso wie über die Angebote und Ausrichtung der Kirchengemeinde. Sie werden für sechs Jahre gewählt. Die neue Amtsperiode beginnt am 1. September 2021.